Die LEADER-Region Leistende Landschaft nutzt auch in diesem Jahr die Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten. Bislang konnten dank dieser Förderung bereits rund 72 ganz verschiedene, tolle Projektideen in den Lei.La-Kommunen in die Tat umgesetzt werden. Eindrücke dieser Projekte gewinnen Sie hier. Aber Achtung: Aufgrund von Anpassungen in der Förderrichtlinie wären nicht mehr alle Projekte der vergangenen Jahre auch in 2025 förderfähig. Eine persönliche Beratung ist daher unerlässlich. Hinweise zu den Fördervoraussetzungen 2025 gibt weiter unten auf dieser Seite.
Aufgrund der Bundestagswahl in diesem Jahr alles etwas anders: Wie immer ist die Freigabe der Fördermittel an die Freigabe der Haushalte des Landes NRW und des Bundes gekoppelt. Die Verabschiedung des Bundeshaltes wird in diesem Jahr jedoch erst mit deutlicher Verzögerung, voraussichtlich im Sommer, erfolgen. Die jetzt laufende Ausschreibung steht daher unter Fördervorbehalt. Einreichungsfrist für Anträge ist der 27. April 2025.
Das Projektauswahlgremium der LEADER-Region „Leistende Landschaft“ berät über die fristgerecht eingereichten Projektanträge am 13. Mai 2025. Es findet eine Bewertung anhand objektiver Auswahlkriterien statt. Anhand des beschlossenen Rankings wird entsprechend des dann zur Verfügung stehenden Budgets vom Projektauswahlgremium entschieden, welche Projektideen für das Jahr 2025 eine Förderzusage erhalten können.
Eine Förderzusage für die Region wird erste für das Ende des zweiten Quartals, eventuell sogar den Beginn des dritten Quartals 2025 erwartet. Mit einer Bewilligung von Projekten ist daher frühestens Ende Juni zu rechnen, eventuell aber auch erst im Juli oder August.
Mit der Umsetzung des Projektes darf erst NACH der Bewilligung begonnen werden. Dennoch muss die Maßnahme bis Mitte November abgeschlossen sein, und bis Jahresende abgerechnet werden. Die kürzere Umsetzungszeit in diesem Jahr ist unbedingt bei der Projektplanung zu berücksichtigen!
Setzen auch Sie Ihre Idee für die Region mit der Kleinprojektförderung um!
Jetzt informieren und bis zum 27. April vollständigen Antrag einreichen.
Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen und Einzelpersonen. Für eine Förderung in Frage kommen Projekte die im Einklang mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region sind und sich in einem der Handlungsfelder der LEADER-Region verorten lassen: „Lebendige Orte, soziale Gemeinschaft und Kultur“, „Regionale Wirtschaft, Wertschöpfung und Ernährung“ oder „Natürliche Ressourcen, Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit“.
Vieles kann möglich werden, dank des Budgets für Kleinprojekte. Gegenstand der Förderung können zum Beispiel Infrastrukturmaßnahmen, wie überdachte Picknickmöglichkeiten, Bänke oder Hinweistafeln sein, aber auch Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze sowie Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Repairacafés oder Naturschutzgruppen sind denkbar. Eine Tauschhütte fürs Dorf erichten, neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen, außergewöhnliche Begegnungs- und Bewegungsangebote oder der verbindende Blick in die Geschichte – es gibt zahlreiche gute Ansätze für Projektideen.
Wichtig ist dabei stets: Eine einzelne Bank ist noch kein Projekt! Jeder geförderte Gegenstand muss Teil einer tragfähigen Idee sein.
Die Förderung bietet eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Gesamtprojektkosten.
Diese Gesamtprojektkosten müssen sich zwischen minimal 2.500 € und maximal 20.000 € bewegen.
Folgend finden Sie Wissenswertes rund um die Förderung für Kleinprojekte
Förderfähig sind in 2025 Maßnahmen von gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und Privatpersonen:
Gerne ordnen wir gemeinsam mit Ihnen ihre Idee in Bezug auf diese Kriterien ein.
Weitere Rahmenbedingungen:
Hier finden Sie die für die Antragsstellung verbindlichen Formulare
Nutzen Sie die Chance – Wir freuen uns auf Ihre Projektidee!
Interessierten wird dringend empfohlen rechtzeitig vor Einreichung des Antrags Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen und sich zur Förderfähigkeit der eigenen Idee sowie den für dieses Projekt notwendigen Anlagen zum Antrag beraten zu lassen.
Anne Teller-Weyers (Regionalmanagerin)
Telefon: 01575 4592103
erreichbar Mo, Di, Do von 09.00 -13.00 Uhr
sowie
Ute Neu (Geschäftsführerin)
Telefon: 02831 -134 82 70
erreichbar Mi und Fr von 09.00 -15.00 Uhr
Mit der „Kleinprojektförderung“ gibt das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gemeinsam mit dem Bund (Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft) den LEADER-Regionen ein Förderinstrument für Kleinprojekte im Sinne des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans. Der notwendige regionale Eigenanteil wird von den vier Kommunen der LEADER-Region und den Projektträgern selbst getragen.
Zu Grunde liegt die Förderrichtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung“.