Kleinprojekte 2025

Rahmenbedingungen für die "Kleinprojekte 2025"

Die LEADER-Region Leistende Landschaft nutzt auch in diesem Jahr die Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten. Bislang konnten dank dieser Förderung bereits rund 72 ganz verschiedene, tolle Projektideen in den Lei.La-Kommunen in die Tat umgesetzt werden. Eindrücke dieser Projekte gewinnen Sie hier. Aber Achtung: Aufgrund von Anpassungen in der Förderrichtlinie wären nicht mehr alle Projekte der vergangenen Jahre auch in 2025 förderfähig. Eine persönliche Beratung ist daher unerlässlich. Hinweise zu den Fördervoraussetzungen 2025 gibt weiter unten auf dieser Seite.

Aufgrund der Bundestagswahl in diesem Jahr alles etwas anders: Wie immer ist die Freigabe der Fördermittel an die Freigabe der Haushalte des Landes NRW und des Bundes gekoppelt. Die Verabschiedung des Bundeshaltes wird in diesem Jahr jedoch erst mit deutlicher Verzögerung, voraussichtlich im Sommer, erfolgen. Die jetzt laufende Ausschreibung steht daher unter Fördervorbehalt. Einreichungsfrist für Anträge ist der 27. April 2025.

 

Das Projektauswahlgremium der LEADER-Region „Leistende Landschaft“ berät über die fristgerecht eingereichten Projektanträge am 13. Mai 2025. Es findet eine Bewertung anhand objektiver Auswahlkriterien statt. Anhand des beschlossenen Rankings wird entsprechend des dann zur Verfügung stehenden Budgets vom Projektauswahlgremium entschieden, welche Projektideen für das Jahr 2025 eine Förderzusage erhalten können.

 

Eine Förderzusage für die Region wird erste für das Ende des zweiten Quartals, eventuell sogar den Beginn des dritten Quartals 2025 erwartet. Mit einer Bewilligung von Projekten ist daher frühestens Ende Juni zu rechnen, eventuell aber auch erst im Juli oder August.

Mit der Umsetzung des Projektes darf erst NACH der Bewilligung begonnen werden. Dennoch muss die Maßnahme bis Mitte November abgeschlossen sein, und bis Jahresende abgerechnet werden. Die kürzere Umsetzungszeit in diesem Jahr ist unbedingt bei der Projektplanung zu berücksichtigen!

Setzen auch Sie Ihre Idee für die Region mit der Kleinprojektförderung um!

Jetzt informieren und bis zum 27. April vollständigen Antrag einreichen.

Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen und Einzelpersonen. Für eine Förderung in Frage kommen Projekte die im Einklang mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region sind und sich in einem der Handlungsfelder der LEADER-Region verorten lassen: „Lebendige Orte, soziale Gemeinschaft und Kultur“, „Regionale Wirtschaft, Wertschöpfung und Ernährung“ oder „Natürliche Ressourcen, Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit“. 

Vieles kann möglich werden, dank des Budgets für Kleinprojekte. Gegenstand der Förderung können zum Beispiel Infrastrukturmaßnahmen, wie überdachte Picknickmöglichkeiten, Bänke oder Hinweistafeln sein, aber auch Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze sowie Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Repairacafés oder Naturschutzgruppen sind denkbar. Eine Tauschhütte fürs Dorf erichten, neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen, außergewöhnliche Begegnungs- und Bewegungsangebote oder der verbindende Blick in die Geschichte – es gibt zahlreiche gute Ansätze für Projektideen.

Wichtig ist dabei stets: Eine einzelne Bank ist noch kein Projekt! Jeder geförderte Gegenstand muss Teil einer tragfähigen Idee sein.

Die Förderung bietet eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Gesamtprojektkosten.
Diese Gesamtprojektkosten müssen sich zwischen minimal 2.500 € und maximal 20.000 € bewegen. 

Folgend finden Sie Wissenswertes rund um die Förderung für Kleinprojekte

Förderfähig sind in 2025 Maßnahmen von gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und Privatpersonen:

  • eine breite Öffentlichkeit ansprechen und
  • über die Kerntätigkeiten des Projektträgers hinausgehen.

Gerne ordnen wir gemeinsam mit Ihnen ihre Idee in Bezug auf diese Kriterien ein.

 

Weitere Rahmenbedingungen:

  • Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € nicht überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (also max. 16.000 € Förderung pro Maßnahme) – die restlichen 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel aufbringen; ein Anteil ehrenamtlicher Eigenleistung kann unter bestimmten Bedigungen berücksichtigt werden. Ein geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
  • Für die Förderung gilt das Erstattungsprinzip. Bewilligte Maßnahmen müssen also durch den Projektträger zunächst vorfinanziert werden.
  • Gefördert werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Maßnahmen. Alle Kleinprojekte 2025 müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
  • Mit dem Antrag sind in Abhängigkeit von der Projektidee und der Rechtsform des Projektträgers bestimmte verbindliche Anhänge einzureichen (z.B. die Kostenplausibilisierung, ggf. die Vereinssatzung, ggf. Nutzungs- und Gestattungsvertrag für die Fläche, auf der die Maßnahme stattfinden soll, usw.).
    Hinweise dazu erhalten Sie in der Onlineberatung – nutzen Sie die Beratung durch das Regionalmanagement!
  • Für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Zweckbindungsfrist). Das sind zum Beispiel für Maschinen und technische Einrichtungen 5 Jahre und für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre. Dazu ist eine selbstverpflichtende Erklärung abzugeben.
  • Der Projektstart ist erst nach einer Förderzusage möglich! Schon begonnene Projekte sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (z.B. Abschluss von Lieferverträgen, Beginn von Baumaßnahmen) führt zum Ausschluss des Projektes.

Hier finden Sie die für die Antragsstellung verbindlichen Formulare

Nutzen Sie die Chance – Wir freuen uns auf Ihre Projektidee!
Interessierten wird dringend empfohlen rechtzeitig vor Einreichung des Antrags Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen und sich zur Förderfähigkeit der eigenen Idee sowie den für dieses Projekt notwendigen Anlagen zum Antrag beraten zu lassen. 

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Projektidee:

Anne Teller-Weyers (Regionalmanagerin)
Telefon: 01575 4592103
erreichbar Mo, Di, Do von 09.00 -13.00 Uhr

sowie

Ute Neu (Geschäftsführerin)
Telefon: 02831 -134 82 70

erreichbar Mi und Fr von 09.00 -15.00 Uhr

Mit der „Kleinprojektförderung“ gibt das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gemeinsam mit dem Bund (Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft) den LEADER-Regionen ein Förderinstrument für Kleinprojekte im Sinne des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans. Der notwendige regionale Eigenanteil wird von den vier Kommunen der LEADER-Region und den Projektträgern selbst getragen.
Zu Grunde liegt die Förderrichtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung“.