Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie tolle Projektideen im Kopf haben, Leute kennen, die sich engagieren wollen oder Sie etwas zu unserer gemeinsamen Strategie beitragen wollen. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder laden Sie sich die Mitmacherklärung für die einzelnen Arbeitsgruppen zu den drei Handlungsfeldern herunter.
Sie haben eine konkrete Idee für unsere LEADER-Region und möchten diese in den LEADER-Prozess einbringen? Dann wenden Sie sich an das Regionalmanagement, das Sie in dem Prozess berät und unterstützt. Prinzipiell können Sie jede Idee in den LEADER-Prozess einbringen, sofern sie einen regionalen räumlichen und thematischen Kontext erfüllt, innovativ für die Region und mit den Zielsetzungen der Regionalen Entwicklungsstrategie vereinbar ist. Auch bei dieser ersten Einordnung hilft Ihnen das Regionalmanagement gerne! Wenn Sie eine konkrete Projektidee haben, sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
Mit der Projektskizze können Sie Ihre Idee in eine erste Form gießen. Die Skizze geht knapp auf die wichtigsten Inhalte und Ziele des Projektes ein und ist die Grundlage für den weiteren Prozess.
Jedes Projekt durchläuft ein Projektauswahlverfahren. Dieses Auswahlverfahren beinhaltet im ersten Schritt die Bewertung des Projektes anhand definierter Kriterien. Die Projektauswahl und die damit verbundene Verantwortung für den Inhalt des Projektes liegt ausschließlich beim Projektauswahlgremium der LAG. Die Projektauswahlkriterien unterteilen sich in Mindest-, Basis- und Qualitätskriterien. Nur, wenn ein Projekt die Mindestkriterien erfüllt, wird es für das weitere Projektauswahlverfahren zugelassen.
Erreicht das Projekt die Mindestpunktzahl aus Basis- und Qualitätskriterien von 7 Punkten, wird es in der nächsten Sitzung des Projektauswahlgremiums beraten. Projekte können in einem fortlaufenden Verfahren bis Ende 2020 beantragt werden.
Durch die Anerkennung als LEADER-Region stehen der Region fast 2 Millionen € für die Förderungen von Projekten zwischen 2023 und 2027 zur Verfügung. Die Durchführung und Ausfinanzierung ist darüber hinaus bis 2028 möglich. Der Bewirtschaftungsrahmen zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie bemisst sich nach der Einwohnerzahl der Region. Förderprojekte können einen Zuschuss von maximal 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen. Dabei ist eine Obergrenze von 250.000 € an Förderung je Projekt vorgegeben. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Regionalen Entwicklungsstrategie auf den Seiten 70 – 74.