Kleinprojekte 2026

Rahmenbedingungen für die "Kleinprojekte 2026"

Die LEADER-Region „Leistende Landschaft“ nutzt auch in diesem Jahr die Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten. Bislang konnten seit 2021 dank dieser Förderung bereits rund 90 ganz verschiedene, tolle Projektideen in der ganzen Region in die Tat umgesetzt werden. Eindrücke dieser Projekte gewinnen Sie hier. Aber Achtung: Nicht alle Projekte der vergangenen Jahre wären nach der aktuellen Richtlinie förderfähig. Eine persönliche Beratung mit dem Regionalmanagement ist daher vor der Antragsstellung dringend empfohlen. 

Hinweise zu den Fördervoraussetzungen 2026 gibt es weiter unten auf dieser Seite.

Einreichungsfrist für Anträge ist der 27. April 2026.  

 

Das Projektauswahlgremium der LEADER-Region „Leistende Landschaft“ berät über alle förderfähigen, fristgerecht eingereichten Projektanträge im Mai 2026. Es findet eine Bewertung anhand objektiver Auswahlkriterien statt. Anhand des beschlossenen Rankings wird entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets vom Projektauswahlgremium entschieden, welche Projektideen eine Förderzusage erhalten können.

 

Die Bewilligung der auswählten Projekte ist im Juni / Juli anvisiert. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst NACH der Bewilligung begonnen werden. Alle beantragten Maßnahmen müssen bis Mitte November abgeschlossen und abgerechnet sein.

Setzen auch Sie Ihre Idee für die Region mit der Kleinprojektförderung um!

Jetzt informieren und bis zum 27. April vollständigen Antrag einreichen.

Am Mittwoch, 11. März um 19:00 Uhr veranstaltet das Regionalmanagement einen Online-Infoabend zur diesjährigen Förderung. Melden Sie sich dazu bitte bis zum 10. März per E-Mail an info@leader-leila.de an. Sie erhalten dann den Teilnahmelink.

Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen und Einzelpersonen. Für eine Förderung in Frage kommen Projekte die im Einklang mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region stehen und sich in einem der Handlungsfelder der LEADER-Region verorten lassen: „Lebendige Orte, soziale Gemeinschaft und Kultur“, „Regionale Wirtschaft, Wertschöpfung und Ernährung“ oder „Natürliche Ressourcen, Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit“. 

Vieles kann möglich werden, dank des Budgets für Kleinprojekte: außergewöhnliche Begegnungs- und Bewegungsangebote, besondere Aufenthaltsorte, Informationstafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze sowie für Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Repairacafés oder Naturschutzgruppen, eine Tauschhütte fürs Dorf, neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen,  oder Projekte, die den verbindenden Blick in die regionale Geschichte richten.

Es gibt zahlreiche gute Ansätze für Projektideen. Wir sind neugierig auf Ihre Idee!

Wichtig ist dabei stets: Eine einzelne Bank ist noch kein Projekt! Jeder geförderte Gegenstand und jeder Maßnahmenbestandteil muss Teil einer tragfähigen Idee sein.

Folgend finden Sie Wissenswertes rund um die Förderung für Kleinprojekte

Förderfähig sind in 2026 Maßnahmen von gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und Privatpersonen:

  • eine breite Öffentlichkeit ansprechen und
  • über die Kerntätigkeiten des Projektträgers hinausgehen.

Gerne ordnen wir gemeinsam mit Ihnen ihre Idee in Bezug auf diese Kriterien ein.


Weitere Rahmenbedingungen:

  • Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € nicht überschreiten.
  • Diese Gesamtprojektkosten müssen sich zwischen minimal 2.500 € und maximal 20.000 € bewegen. 
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (also max. 16.000 € Förderung pro Maßnahme), die restlichen 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Ein Anteil ehrenamtlicher Eigenleistung kann unter bestimmten Bedigungen berücksichtigt werden, auch Spenden sind zur Deckung des Eigenanteils möglich. Ein geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
  • Für die Förderung gilt das Erstattungsprinzip. Bewilligte Maßnahmen müssen also durch den Projektträger zunächst vorfinanziert werden.
  • Gefördert werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Maßnahmen. Alle Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
  • Mit dem Antrag sind in Abhängigkeit von der Projektidee und der Rechtsform des Projektträgers bestimmte verbindliche Anhänge einzureichen (z.B. die Kostenplausibilisierung, ggf. die Vereinssatzung, ggf. Nutzungs- und Gestattungsvertrag für die Fläche, auf der die Maßnahme stattfinden soll, usw.).
    Hinweise dazu erhalten Sie in der Onlineberatung oder im persönlichen Gespräch mit dem Regionalmanagement. Nutzen Sie unbedingt das Beratungsangebot vor der Antragsstellung!
  • Für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Zweckbindungsfrist). Das sind zum Beispiel für Maschinen und technische Einrichtungen 5 Jahre und für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre. Dazu ist eine selbstverpflichtende Erklärung abzugeben.
  • Der Projektstart ist erst nach einer Förderzusage möglich! Schon begonnene Projekte sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (z.B. Abschluss von Lieferverträgen, Beginn von Baumaßnahmen) führt zum Ausschluss des Projektes.
  • Die jetzt laufende Ausschreibung steht aktuell noch unter Fördervorbehalt. Mit der Freigabe der Mittel ist im Laufe des Frühjahrs zu rechnen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. 

Hier finden Sie die für die Antragsstellung verbindlichen Formulare

Nutzen Sie die Chance – Wir freuen uns auf Ihre Projektidee!
Interessierten wird dringend empfohlen rechtzeitig vor Einreichung des Antrags Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen und sich zur Förderfähigkeit der eigenen Idee sowie den für dieses Projekt notwendigen Anlagen zum Antrag beraten zu lassen. 

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Projektidee:

Anne Teller-Weyers (Regionalmanagerin)
Telefon: 01575 4592103
erreichbar Mo, Di, Do von 09.00 -13.00 Uhr

sowie

Ute Neu (Geschäftsführerin)
Telefon: 02831 -134 82 70

erreichbar Mi und Fr von 09.00 -15.00 Uhr

Mit der „Kleinprojektförderung“ gibt das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gemeinsam mit dem Bund (Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) den LEADER-Regionen ein Förderinstrument für Kleinprojekte im Sinne des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans. Der notwendige regionale Eigenanteil wird von den vier Kommunen der LEADER-Region und den Projektträgern selbst getragen. Zu Grunde liegt die Förderrichtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung“.

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