Kleinprojekte 2023

Das Regionalbudget: Geld für großartige, kleine Projektideen für die Region
Bewerbungen möglich bis zum 23. April 2023

Die LEADER-Region Leistende Landschaft nutzt auch in diesem Jahr gerne das Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten zur ländlichen Entwicklung. In den letzten beiden Jahren konnten dank dieser Förderung bereits zahlreiche tolle Projektideen in die Tat umgesetzt werden. Eindrücke dieser Projekte gewinnen Sie hier für das Jahr 2021 und hier für das Jahr 2022.

Setzen auch Sie Ihre Idee für die Region mit dem Regionalbudget um!

Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen, Kleinunternehmen und Einzelpersonen. Für eine Förderung in Frage kommen Projekte die im Einklang mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region sind und sich in einem der Handlungsfelder der LEADER-Region verorten lassen: „Lebendige Orte, soziale Gemeinschaft und Kultur“, „Regionale Wirtschaft, Wertschöpfung und Ernährung“ oder „Natürliche Ressourcen, Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit“. Ein Tauschtreff, neuer Lebensraum für Wildbienen, besondere Einblicke in landwirtschaftliche Betriebe oder auf die Herstellung regionaler Lebensmittel, außergewöhnliche Begegnungs- und Bewegungsangebote oder der verbindende Blick in die Geschichte – den Projektideen sind wenig Grenzen gesetzt. Vieles kann möglich werden, dank des Regionalbudgets. Gegenstand der Förderung können zum Beispiel Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Sitzgruppen, Bänke oder Hinweistafeln sein, aber auch Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze sowie Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Repairacafés oder Naturschutzgruppen sind denkbar. Wichtig ist jedoch: Eine einzelne Bank ist noch kein Projekt! Jeder geförderte Gegenstand muss Teil einer tragfähigen Idee sein.

Die Förderung bietet eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Gesamtprojektkosten. Die Gesamtkosten müssen sich zwischen minimal 2.500 € und maximal 20.000 € bewegen. Der Bewerbungsschluss ist der 23. April 2023.

Interessierten wird dringend empfohlen rechtzeitig vor Einreichung des Antrags Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen und sich zur Förderfähigkeit der eigenen Idee sowie den für die Projektidee notwendigen Anlagen zum Antrag beraten zu lassen.

Das Projektauswahlgremium der LEADER-Region “Leistende Landschaft” berät über die fristgerecht eingereichten Projektanträge am 10. Mai 2022, es findet eine Bewertung anhand objektiver Auswahlkriterien statt. Anhand des beschlossenen Rankings wird entsprechend des dann zur Verfügung stehenden Budgets vom Projektauswahlgremium entschieden, welche Projektideen für das Jahr 2023 eine Förderzusage erhalten können. Vor einer Förderzusage darf keinesfalls mit dem Projekt begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss des Antrags.

Mit dem “Regionalbudget” bietet das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gemeinsam mit dem Bund (Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft) den LEADER-Regionen ein Förderinstrument für Kleinprojekte im Sinne des Förderbereichs 1 “Integrierte ländliche Entwicklung” des GAK-Rahmenplans. Der notwendige regionale Eigenanteil wird von den vier Kommunen der LEADER-Region und den Projektträgern getragen.

Die jetzt laufende Ausschreibung erfolgt unter Fördervorbehalt. Eine Förderzusage für die Region wird erste für das zweite Quartal 2023 erwartet, mit einer Bewilligung von Projekten ist daher frühestens im Juni zu rechnen. Auch kleinere Änderungen bei den Förderbedingungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen. Die Ausschreibung erfolgt dennoch bereits jetzt, um für die Projekte einen möglichst langen Umsetzungszeitraum im laufenden Jahr zu ermöglichen. Die Projekte müssen so konzipiert sein, dass sie bis Ende 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden können.

Folgend finden Sie Wissenswertes rund um die Kleinprojekte sowie den kompakten Informationsüberblick und notwendige Vordrucke für Ihre Antragsstellung.

Rahmenbedingungen der Kleinprojektförderung aus dem Regionalbudget*

  • Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € nicht überschreiten
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (also max. 16.000 € Förderung pro Maßnahme) – die restlichen 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel aufbringen; ein Anteil ehrenamtlicher Eigenleistung kann unter bestimmten Bedigungen berücksichtigt werden. Ein geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
  • Für die Förderung gilt das Erstattungsprinzip. Bewilligte Maßnahmen müssen also durch den Projektträger zunächst vorfinanziert werden.
  • Gefördert werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Maßnahmen.
  • Mit dem Antrag sind in Abhängigkeit von der Projektidee und der Rechtsform des Projektträgers bestimmte verbindliche Anhänge einzureichen (z.B. die Kostenplausibilisierung, ggf. die Vereinssatzung, ggf. Nutzungs- und Gestattungsvertrag für die Fläche, auf der die Maßnahme stattfinden soll, usw.). Hinweise dazu finden Sie im Informationsüberblick unten – nutzen Sie die Beratung durch das Regionalmanagement!
  • Für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Bindungsfrist), dazu ist eine Erklärung abzugeben.
  • Der Projektstart ist erst nach einer Förderzusage möglich! Schon begonnene Projekte sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (z.B. Abschluss von Lieferverträgen, Beginn von Baumaßnahmen) führt zum Ausschluss des Projektes.
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.

Vordrucke und weiterführende Informationen*

  • Bitte nutzen Sie unbedingt diesen Informationsüberblick, der das Antrags- und Auswahlverfahren der Kleinprojekte erläutert und eine Checkliste der mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen beinhaltet. Die Checkliste ist je nach Projektvorhaben eventuell nicht abschließend, bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot.
  • Vordruck Förderantrag”
    In diesem Vordruck beschreiben Sie Ihre Projektidee und die geplante Umsetzung. Als Förderantrag reichen Sie diesen Vordruck gemeinsam mit den erforderlichen Anlagen an das Regionalmanagement ein.
  • Vordruck Kosten- und Finanzplan”
    Dieser Vordruck muss ausgefüllt zusammen mit dem Förderantrag sowie den Kopien der geforderten Angebote zur Kostenplausibilisierung eingereicht werden.
  • Vordruck Nutzungs- und Gestattungsvertrag
    Diese Anlage ist erforderlich, falls Ihr Projekt auf fremdem Grund und Boden umgesetzt werden soll.

* Die Ausschreibung erfolgt unter Fördervorbehalt. Kleinere Änderungen der Förderbedinungen sind daher nicht ausgeschlossen.

Projektantrag einreichen

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Projektantrag bis zum 23. April 2023 per E-Mail an das Regionalmanagement der LEADER-Region.
E-Mail: info@bjrnm.sg-host.com

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Projektidee:

Ute Neu (Geschäftsführerin)
Telefon: 02831 -134 82 70

Anne van Rennings (Regionalmanagerin)
Telefon: 02831 – 134 82 71